Lieber Ballonsportfreund,
lieber Modellballöner,die
Änderungen der Luft-Verkehrsordnung sind am 07. April 2017 in Kraft
getreten.
Aktuelle Informationen hierzu, findest Du
im Internet unter anderem hier:
-> die neue Luft-VO
Welche Auswirkung haben die neuen
Regularien auf den (nicht gewerblichen) Betrieb der Modellballone?
Hinweis: vielerorts wird von der
"Drohnen-Verordnung" gesprochen, denn Grundauslöser der Veränderungen ist
der unsachgemäße Umgang mit Multicoptern/Drohnen gewesen. Die Änderungen
sind in die bestehende Luftverkehrsordnung eingeflossen und gelten nunmehr
für alle, gemäß den Bestimmungen der LuftVO.
Die Viele Dinge der Änderungen sind
bekannt und selbsterklärend.
An dieser Stelle möchte ich lediglich auf
ein paar "Knackpunkte" eingehen.
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Der Kenntnisnachweis und die Kennzeichnungspflicht müssen seit
1.10.2017 vorhanden sein.
Kenntnisnachweis:
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der
Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis für Modelle mit einer
Startmasse von 2 kg und mehr vorgeschrieben, um ein Flugmodell in
gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Modellballone gehören ebenfalls hierzu.
Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger
Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den
Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher,
gründlich und sorgenfrei.
Modellballonpiloten welche einen Pilotenschein (= Erlaubnis als
Luftfahrzeugführer für manntragende Luftfahrzeuge) haben, brauchen diesen
gesonderten Kenntnisnachweis nicht!
(Quelle: LuftVO Paragraph 21a, Absatz (4) –>
LuftVO § 21a)
Hier kannst Du dich über den Kenntnisnachweis informieren und ihn online
absolvieren:
–>
zum Kenntnisnachweis
Adress-Schild
am Modell:
Ebenfalls ab dem 01.10.2017 müssen alle Flugmodelle und unbemannten
Luftfahrzeuge (UAS) ab einem Abluggewicht von 250 Gramm dauerhaft und an
sichtbarer Stelle mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Der
DMFV Shop bietet hierfür hochwertige Aluminiumschilder mit Adressdruck.
Hier kannst Du dich informieren und
Adress-Schilder bestellen:
–> zum Angebot von Adress-Schildern
Achtung:
JEDER Modellballonfahrer, der seinen Modellballon in Deutschland zum
Einsatz bringt, muss den Kenntnisnachweis vorlegen können und das
Adress-Schild haben. Also auch all unsere Freunde aus dem nahen und
fernen Ausland, egal ob sie aus den Niederlanden, Frankreich, Belgien,
Russland, Luxemburg, Österreich, Schweiz etc. kommen.
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