... die geänderte Luftverkehrs-Ordnung und die Auswirkungen auf RC-Ballone
 
Allgemeines

Lieber Ballonsportfreund,
lieber Modellballöner,

die Änderungen der Luft-Verkehrsordnung sind am 07. April 2017 in Kraft getreten. 

Aktuelle Informationen hierzu, findest Du im Internet unter anderem hier:  -> die neue Luft-VO

Welche Auswirkung haben die neuen Regularien auf den (nicht gewerblichen) Betrieb der Modellballone?

Hinweis: vielerorts wird von der "Drohnen-Verordnung" gesprochen, denn Grundauslöser der Veränderungen ist der unsachgemäße Umgang mit Multicoptern/Drohnen gewesen. Die Änderungen sind in die bestehende Luftverkehrsordnung eingeflossen und gelten nunmehr für alle, gemäß den Bestimmungen der LuftVO.

Die Viele Dinge der Änderungen sind bekannt und selbsterklärend.

An dieser Stelle möchte ich lediglich auf ein paar "Knackpunkte" eingehen.

Bundegesetzblatt Jahrgang 2017
Teil I, Nr 17 vom 06. April 2017

(Download PDF Dokument)
FAQ's zur "Drohnen-Verordnung"
(Download PDF Dokument)

 

 
Kenntnisnachweis und Kennzeichnungspflicht

Der Kenntnisnachweis und die Kennzeichnungspflicht müssen seit 1.10.2017 vorhanden sein.

Kenntnisnachweis:
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis für Modelle mit einer Startmasse von 2 kg und mehr vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Modellballone gehören ebenfalls hierzu. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, gründlich und sorgenfrei.

Modellballonpiloten welche einen Pilotenschein (= Erlaubnis als Luftfahrzeugführer für manntragende Luftfahrzeuge) haben, brauchen diesen gesonderten Kenntnisnachweis nicht!
(Quelle: LuftVO Paragraph 21a, Absatz (4) –> LuftVO § 21a)

Hier kannst Du dich über den Kenntnisnachweis informieren und ihn online absolvieren:
–> zum Kenntnisnachweis

 

Adress-Schild am Modell:
Ebenfalls ab dem 01.10.2017 müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) ab einem Abluggewicht von 250 Gramm dauerhaft und an sichtbarer Stelle mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Der DMFV Shop bietet hierfür hochwertige Aluminiumschilder mit Adressdruck.

Hier kannst Du dich informieren und Adress-Schilder bestellen:
–> zum Angebot von Adress-Schildern

 

Achtung:
JEDER Modellballonfahrer, der seinen Modellballon in Deutschland zum Einsatz bringt, muss den Kenntnisnachweis vorlegen können und das Adress-Schild haben. Also auch all unsere Freunde aus dem nahen und fernen Ausland, egal ob sie aus den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Russland, Luxemburg, Österreich, Schweiz etc. kommen.